Berufliche Rehabilitation für psychisch erkrankte Menschen
Berufliche Rehabilitation unterstützt psychisch erkrankte Menschen dabei, ihre Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren, in den Beruf zurückzukehren oder eine geeignete Beschäftigung zu finden. Welche Leistung infrage kommt, hängt von der persönlichen Situation und dem zuständigen Leistungsträger ab.
Welche Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation gibt es?
Berufliche Rehabilitation kann dabei unterstützen, die Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren, in den bisherigen Beruf zurückzukehren oder eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln. Je nach Bedarf kommen Beratung, Belastungserprobung, Qualifizierung, stufenweise Wiedereingliederung oder speziell begleitete Rehabilitationsangebote infrage.
Geschützte und unterstützte Arbeitsangebote
Wenn eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist, können unterstützte oder besonders geschützte Angebote eine Alternative sein. Welche Form geeignet ist, hängt von den Fähigkeiten, Wünschen und dem individuellen Unterstützungsbedarf ab.
Wer ist für die Finanzierung zuständig?
Als Leistungsträger kommen je nach persönlicher Situation unter anderem die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung oder Träger der Eingliederungshilfe infrage. Die Zuständigkeit sollte vor Beginn einer Maßnahme individuell geklärt werden.
Wo erhalten Betroffene und Angehörige Beratung?
Beratung bieten unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, die Landschaftsverbände, Sozialpsychiatrische Dienste, Reha-Beratungsstellen und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Informationen zu Angeboten und Anbietern stellt außerdem REHADAT bereit.