Niedergelassene Psychiater, Nervenärzte und Psychotherapeuten

Psychiater und Nervenärzte behandeln psychische Erkrankungen aus medizinischer Sicht und können Medikamente verordnen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln psychische Erkrankungen mit psychotherapeutischen Verfahren. Welche Praxis geeignet ist, hängt von den Beschwerden und dem individuellen Behandlungsbedarf ab.

Welche Aufgaben haben niedergelassene Psychiater und Nervenärzte?

Psychiater und Nervenärzte sind ausgebildete Ärzte. Sie diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen aus medizinischer Sicht. Dazu gehören ärztliche Gespräche, Untersuchungen sowie die Verordnung und Kontrolle von Medikamenten. Je nach Erkrankung und individuellem Bedarf können sie weitere Untersuchungen, Behandlungen oder Überweisungen veranlassen.

Welche Aufgaben haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen mit psychotherapeutischen Verfahren. Im Mittelpunkt stehen Gespräche und therapeutische Übungen, mit denen Beschwerden, belastende Erfahrungen und ungünstige Verhaltens- oder Beziehungsmuster bearbeitet werden. Psychologische Psychotherapeuten sind keine Ärzte und verordnen keine Medikamente. Ärztliche Psychotherapeuten verfügen zusätzlich über eine medizinische Ausbildung.

Welche psychotherapeutischen Verfahren gibt es?

Zu den anerkannten psychotherapeutischen Verfahren gehören insbesondere Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von der Erkrankung, der persönlichen Situation und den gemeinsam festgelegten Behandlungszielen ab.

Wie findet man eine psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis?

Bei der Suche helfen unter anderem die Arzt- und Psychotherapeutensuche des Patientenservices 116117, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Psychotherapeutenkammern, Krankenkassen und örtliche Beratungsstellen. Vor der Terminvereinbarung empfiehlt es sich, nach Behandlungsschwerpunkten, Erreichbarkeit und der Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten zu fragen.

Umfassendes Informationsportal rund um das Thema Psychotherapie und psychische Gesundheit finden Sie auch auf www.therapie.de. Auf www.theralupa.de finden Sie Informationen zu Naturheilkunde, Psychotherapie und alternativen Heilmethoden.

Welche unterstützenden und ergänzenden Angebote gibt es?

Abhängig vom individuellen Bedarf können beispielsweise Ergotherapie, kreative Therapien, bewegungsorientierte Angebote oder Entspannungsverfahren eine Behandlung ergänzen. Unterstützende oder alternative Behandlungsmöglichkeiten können sein: Kreative Therapien, körperorientierte Therapien, Entspannungsverfahren, ergänzende medizinische Systeme wie Traditionelle Chinesische Medizin, Homöopathie, Shiatsu, Akupunktur und Naturheilverfahren (Bachblütentherapie, Schüssler-Salze und Phytotherapie). Weitere integrative Ansätze der Psychotherapie und Beratung können sein: Eye Movement Desensitization Reprocessing EMDR, Familienstellen, Schematherapie, Logotherapie, Traumatherapie (Somatic Experience, Ego State Therapie) u.v.m. Ob ein Angebot fachlich geeignet ist und die Kosten übernommen werden, sollte vorab mit den behandelnden Fachpersonen und der Krankenkasse geklärt werden. Ergänzende Angebote ersetzen keine erforderliche ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.

Ist eine Überweisung erforderlich?

Für ein erstes Gespräch in einer Psychotherapiepraxis ist grundsätzlich keine Überweisung erforderlich. Bei psychiatrischen Praxen können die Abläufe von der Versicherung, einem gewählten Hausarztmodell und der jeweiligen Praxis abhängen. Fragen Sie deshalb am besten direkt bei der Praxis oder Ihrer Krankenkasse nach.

Worauf können Betroffene und Angehörige achten?

Für eine längerfristige Behandlung sind neben der fachlichen Qualifikation auch eine verlässliche Erreichbarkeit, passende Behandlungsschwerpunkte und ein tragfähiges Vertrauensverhältnis wichtig. Angehörige können sich mit Einverständnis der betroffenen Person nach Gesprächsmöglichkeiten und ihrer Einbeziehung erkundigen. Auch Angehörigengruppen bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

Hilfe in einer akuten Krise

Eine reguläre psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis ist nicht immer kurzfristig erreichbar. Bei unmittelbarer Gefahr ist der Notruf 112 zuständig. Bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen außerhalb der Praxiszeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite Krisen- und Notfallhilfe.